Frage zur zulässigen Geschwindigkeit
Ich besitze jetzt zwar schon seit 1993 einen Führerschein, aber ich hätte da mal eine Frage zu der „Bedarfsampel“ am Weyhäuser Weg in Weyhausen:
Kombination der Zeichen „131 Lichtzeichenanlage“ + „274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit“
darauf hingewiesen, dass in Kürze eine Ampel folgt und dass man deshalb nur noch mit 70 km/h fahren darf.
Frage: Gelten die 70 km/h hier nur dann, wenn die „Bedarfsampel“ sichtbar in Betrieb ist, oder immer?
Der Sinn und Zweck von Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ampeln besteht ja darin, dass man rechtzeitig zum stehen kommen muss, bevor die Ampel auf Rot umspringt. Doch wenn die Ampel bereits von weitem sichtbar nicht in Betrieb ist, dann sehe ich hier keinen nachvollziehbaren Grund meine Geschwindigkeit zu verlangsamen, weil hier der Grund für eine Geschwindigkeitsbegrenzung ja nicht gegeben ist, da die Ampel nicht in Betrieb ist. Sie kann also nicht Rot werden. An regulären Straßenkreuzungen ist das natürlich etwas anderes, weil aus einer Seitenstraße ja auch dann ein Fahrzeug kommen kann, wenn die Ampel aus ist. An der betreffenden Stelle am Weyhäuser Weg in Weyhausen, ist das aber etwas anderes, weil hier nichts von der Seite kommen kann. Kein kreuzender Fußweg, sondern nur ein Feldweg. Ich fahre diese Strecke jetzt schon seit 16 Jahren zweimal Täglich und durch Früh-, Spät- und Nachtschicht, zu völlig unterschiedlichen Tageszeiten. Ich habe aber noch nie erlebt, dass diese „Bedarfsampel“ einmal in Betrieb gewesen wäre. Daher frage ich mich nun, ob diese Geschwindigkeitsbegrenzung überhaupt gerechtfertigt ist, weil diese „Bedarfsampel“ ja nie in Betrieb ist?
Darf ich hier also mit 100 km/h fahren, wenn die Ampel aus ist?