Wenn du über ein eigenes Motorrad verfügst, kannst du es eventuell für die Fahrausbildung und Prüfung benutzen.
Das hat den Vorteil, dass du dich gleich an dein Motorrad gewöhnst
Dafür benötigen wir von deiner Fahrzeugversicherung eine schriftliche Einverständniserklärung, dass du dein Motorrad für diesen Zweck einsetzen darfst.
Außerdem muss dein Motorrad für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Für Klasse A
Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A
- Motorleistung mindestens 50 kW und
- Hubraum mindestens 600 ccm, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 ccm zulässig ist,
- Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung um 5 kg zulässig ist,
- mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.
Für Klasse A2
Krafträder ohne Beiwagen
- Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
- Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
- mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 400 ccm, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 ccm zulässig ist und
- mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.