B196 – Motorradfahren mit Autoführerschein

B196 neu seit dem 30.12.2019

Seit Ende des Jahres 2019 kann man den Autoführerschein Kl. B auf die Schlüsselzahl 196 erweitern.

Damit darf man dann Motorräder der Kl. A1 fahren, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen.

Allerdings muss man dafür die  Fahrerlaubnis Kl. B  seit mindestens 5 Jahren besitzen und man muss mindestens 25 Jahre alt sein.

Was man fahren darf

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt, neben den Fahrzeugen der Klasse B auch

Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  • der Inhaber seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
  • der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
  • ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer  „Fahrerschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten     (Theorie mind. 4 und Praxis mind. 5 UE) vorliegt.
  • zwischen Fahrerschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.

Ausbildung und Prüfung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Stunden in einer Fahrschule.

Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.

​Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.

Wichtig

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich

so geht´s

  1. in der Fahrschule anmelden
  2. Fahrerschulung durchlaufen
  3. Ausbildungsnachweis erhalten
  4. damit zum Straßenverkehrsamt gehen und neuen Führerschein beantragen

 

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