Motorradführerschein Klasse A mit Vorbesitz Klasse B
Viele Motorradschüler besitzen bereits die Fahrerlaubnis Klasse B und möchten zusätzlich den Motorradführerschein Klasse A erwerben. Der Vorbesitz der Klasse B erleichtert den Einstieg, ersetzt aber nicht die Ausbildung und Prüfung für die Klasse A.
Auf dieser Seite geht es darum, was sich durch den vorhandenen Autoführerschein ändert und welche Voraussetzungen für die Erweiterung auf Klasse A gelten.
Was bedeutet Vorbesitz Klasse B?
Wer bereits Klasse B besitzt, hat in der Regel Erfahrung im Straßenverkehr. Verkehrsregeln, Vorfahrt, Verkehrsbeobachtung und Verhalten im Straßenverkehr sind dadurch nicht völlig neu.
Trotzdem ist Motorradfahren eine eigene Ausbildung. Fahrzeugbeherrschung, Blickführung, Bremsen, Ausweichen, Kurvenfahren und das Verhalten auf dem Motorrad müssen praktisch erlernt werden.
Welche Vorteile bringt Klasse B?
- Erfahrung im Straßenverkehr ist bereits vorhanden
- der Theorieumfang ist reduziert
- Grundregeln des Straßenverkehrs sind bekannt
- der Einstieg in die Motorradausbildung fällt häufig leichter
Wichtig: Der Vorbesitz der Klasse B ersetzt weder die theoretische Prüfung noch die praktische Prüfung der Klasse A.
Voraussetzungen für Klasse A mit Vorbesitz B
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Mindestalter 24 Jahre beim Direkteinstieg
- gültiger Personalausweis
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Nachweis, falls noch nicht vorhanden oder von der Behörde verlangt
- vollständige Motorrad-Schutzkleidung
- körperliche Eignung zum sicheren Führen eines Motorrads
Wie viel Theorieunterricht ist erforderlich?
Bei Vorbesitz der Klasse B ist für die Klasse A folgender Theorieunterricht erforderlich:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Motorradstoff
Die Teilnahme am vorgeschriebenen Theorieunterricht ist Voraussetzung für die theoretische Prüfung.
Muss ich eine Theorieprüfung machen?
Ja. Auch mit vorhandenem Autoführerschein ist für die Klasse A eine theoretische Prüfung erforderlich.
Die Prüfung umfasst den Grundstoff und den klassenspezifischen Motorradstoff.
Wie läuft die praktische Ausbildung ab?
Die praktische Ausbildung beginnt nicht auf der Landstraße, sondern mit Fahrzeugbeherrschung und Grundfahraufgaben. Auch wer seit vielen Jahren Auto fährt, muss das Motorrad zuerst sicher bedienen und kontrollieren können.
Zur praktischen Ausbildung gehören unter anderem:
- Anfahren und Anhalten
- langsames Fahren
- Slalom und Ausweichen
- Bremsen und Gefahrenbremsung
- Kurvenfahren
- Fahren innerorts und außerorts
- Prüfungsvorbereitung
Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?
Für die Klasse A sind auch bei Vorbesitz der Klasse B Sonderfahrten vorgeschrieben.
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Zusätzlich kommen Übungsfahrten nach individuellem Ausbildungsstand hinzu.
Kann ich mit eigenem Motorrad fahren?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrstunden und die praktische Prüfung auf dem eigenen Motorrad durchgeführt werden.
Das Motorrad muss zugelassen, haftpflichtversichert, technisch einwandfrei und für die Klasse A geeignet sein.
Weitere Informationen zur Ausbildung mit eigenem Motorrad
Was kostet Klasse A mit Vorbesitz B?
Die Kosten hängen vom individuellen Ausbildungsumfang ab. Feste Bestandteile sind unter anderem Grundbetrag, Lernmaterial, Sonderfahrten, Prüfungsfahrten sowie TÜV- und Behördenkosten.
Wie viele Übungsfahrten zusätzlich erforderlich sind, hängt vom persönlichen Ausbildungsstand ab.
Weitere Informationen zu den Kosten der Klasse A
Persönliches Gespräch vor der Anmeldung
Die Motorradausbildung Klasse A bieten wir bei uns nur für Bewerber an, die bereits Klasse B oder Klasse A2 besitzen.
Vor der Anmeldung führen wir ein persönliches Gespräch. Dabei klären wir die Voraussetzungen, vorhandene Fahrerfahrung, Schutzkleidung, zeitliche Möglichkeiten und gegebenenfalls die Nutzung eines eigenen Motorrads.







