Eine häufig gestellte Frage:
wie alt muss man mindestens sein, um…
wann kann ich den Antrag stellen, wann kann ich mich in der Fahrschule anmelden, wann kann ich Prüfung machen?
- Antragstellung beim Straßenverkehrsamt: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Beginn der Fahrausbildung Theorie u. Praxis: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
- Erteilung der Fahrerlaubnis (Aushändigung des Führerscheins): Erreichen des Mindestalters (Geburtstag)
weil es nun je nach Fahrerlaubnisklasse verschiedene Mindestalter gibt, versuche ich hier, dies am häufigsten erteilten Führerscheins deutlich zu machen:
Führerschein mit 17
- Antragstellung beim Straßenverkehrsamt: 16 Jahre + 6 Monate
- Beginn der Fahrausbildung Theorie u. Praxis: 16 Jahre + 6 Monate
- Theoretische Prüfung: 16 Jahre + 9 Monate
- Praktische Prüfung: 16 Jahre + 11 Monate
- Erteilung der Fahrerlaubnis (Aushändigung der Prüfbescheinigung): 17 Jahre
je nach Fahrerlaubnisklasse verändern sich diese Fristen