Allgemeine Hinweise
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er selbständig Fahrzeuge verbinden und trennen kann.
Für das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen besteht eine Auswahl von zwei Aufgaben. Die bei den Aufgaben aufgeführten Positionen sind vollständig auszuführen, soweit die Einrichtungen an den Prüffahrzeugen vorhanden sind. Vor dem Verbinden darf das Zugfahrzeug nicht in einer Linie vor dem Anhänger stehen.
Die Auswahl der Aufgabe erfolgt durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr entsprechend den bei der Prüfung bereitgestellten Fahrzeugen.
2.1 Anhänger ankuppeln
Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig
1. Zugfahrzeug heranfahren
2. Feststellbremse am Anhänger lösen
3. Anhänger ankuppeln
4.
— Abreißseil einhängen
— Sicherung der Kupplung prüfen
— Stützrad einfahren und sichern
— Unterlegkeile verstauen
— Elektroanschluss herstellen
5. Funktion der elektrischen Einrichtungen des Anhängers prüfen
6. Funktion der Bremsanlage des Anhängers (Sichtkontrolle) prüfen
7. vor Fahrtantritt Bremsprobe durchführen (Schritttempo, Schlagbremsung)
2.2 Anhänger abkuppeln
Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig
1. Zugfahrzeug sichern
2. Anhänger sichern
(Feststellbremse,Unterlegkeile)
3. Stützrad ausfahren
4.
— Kupplung öffnen
— Elektroanschluss trennen
— Abreißseil aushängen
5. Deichsel hochkurbeln