begleitetes Fahren

4. Februar 2013

Führerschein mit 17

Eigentlich darfst du erst mit 18 alleine autofahren. Du kannst aber bereits mit 16,5 jahren mit der Fahrausbildung beginnen, wenn du am Modell „begleitendes Fahren“ teilnimmst.

folgende Punkte sind zu beachten:

Du brauchst mindestens eine Begleitperson, es können aber auch mehr sein. Diese Person

  • muss älter als 30 Jahre sein
  • länger als 5 Jahre den Führerschein Kl. B
  • bei Antragstellung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg
  • nicht mehr als 0,5 Promille haben

du musst beim Straßenverkehrsamt einen besonderen
Antrag stellen und folgende Unterlagen einreichen:

  • Ausweis bzw. Pass des Antragstellers
  • aktuelles biometrisches Passfoto des Fahrschülers
  • Nachweis, dass am Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen wurde
  • Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
  • Name und Adresse der Fahrschule
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Einverständniserklärung der Begleitpersonen
  • Kopien von Führerschein sowie Personalausweis der Begleitpersonen

Du darfst mit deiner Prüfbescheinigung nicht im Ausland fahren; Ausnahme: Österreich

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