Die neue Automatik Regelung
Ab dem 01.04.2021 kann man die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne dass die Fahrerlaubnis letztlich auf Automatikfahrzeuge beschränkt wird.
Diese Beschränkung war bisher der Fall und wurde mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein dokumentiert.
Man durfte dann, auch im Ausland, nur Automatikfahrzeuge fahren.
Nun gibt es ab dem 01.04.21 die Schlüsselzahl 197, die diese Beschränkung entfallen lässt, wenn man mindestens 10 Fahrstunden à 45 min und eine 15 minütige Testfahrt mit einem Schaltfahrzeug absolviert hat und mit einer Bescheinigung nachweist.
Diese Schlüsselzahl 197 wird dann im neu erstellten Führerschein eingetragen und ist uneingeschränkt auch im Ausland gültig !
Man darf beide Fahrzeugvarianten fahren.
Natürlich gibt es auch nach dem 01.04.21 die Möglichkeit, eine reine Automatikausbildung zu machen, ohne den Einschub der Schaltwagenübung.
Dann gibt es am Ende wie bisher die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein und man darf nur Automatik fahren.
Wer sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, doch Schaltwagen fahren zu wollen, kann dann nach mindestens 10 x 45 Minuten Schaltwagenübung und einer mind. 15 minütiger Testfahrt mit einem Fahrlehrer den Eintrag auf Schlüsselzahl 197 ändern lassen.
Aber Achtung bei einer späteren Erweiterung z. B. auf Kl. BE (Anhänger):
Absolviert man diese auf einem Schaltwagen, bekommt man keinen weiteren Eintrag im Führerschein, darf also Gespanne mit allen erlaubten Zugfahrzeugen fahren.
Fährt man die Anhängerprüfung mit einem Automatikfahrzeug, erhält man für die Klasse BE die Schlüsselzahl 78 und darf dann BE-Gespanne nur mit einem Automatikfahrzeug fahren.