Regeln für Aufbauseminare
Die Aufbauseminare für Fahranfänger (§ 2a StVG) unterliegen folgenden Bedingungen:
- 6-12 Teilnehmer, die nicht wegen eines Alkohol- o. Drogendelikts auffällig waren
- 4 Sitzungen á 135 min, Zeitraum: 2 bis 4 Wochen, nur eine Sitzung am Tag
- 1 Testfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung
Wenn du nicht zum Seminar erscheinst oder es nicht vollständig absolvierst, kann dies dazu führen, dass deine Fahrerlaubnis entzogen wird.
Es ist wichtig, dass du alle erforderlichen Sitzungen besuchst und alle Vorgaben erfüllst.
Beachte bitte, dass die Gebühr für das Aufbauseminar nicht zurückerstattet wird, auch wenn du an Teilen des Seminars nicht teilnehmen kannst oder wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird.