B196 – Motorradfahren mit Autoführerschein

7. Januar 2020

B196 neu seit dem 30.12.2019

Seit Ende des Jahres 2019 kann man den Autoführerschein Kl. B auf die Schlüsselzahl 196 erweitern.

Damit darf man dann Motorräder der Kl. A1 fahren, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen.

Allerdings muss man dafür die  Fahrerlaubnis Kl. B  seit mindestens 5 Jahren besitzen und man muss mindestens 25 Jahre alt sein.

Was man fahren darf

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt, neben den Fahrzeugen der Klasse B auch

Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  • der Inhaber seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
  • der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
  • ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer  „Fahrerschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten     (Theorie mind. 4 und Praxis mind. 5 UE) vorliegt.
  • zwischen Fahrerschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.

Ausbildung und Prüfung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Stunden in einer Fahrschule.

Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.

​Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.

Wichtig

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich

so geht´s

  1. in der Fahrschule anmelden
  2. Fahrerschulung durchlaufen
  3. Ausbildungsnachweis erhalten
  4. damit zum Straßenverkehrsamt gehen und neuen Führerschein beantragen
das könnte dich auch interessieren:
Termine Sommerferien

Termine Sommerferien

Termine Sommerferien 2024    vom 24.06. – 03.08.2024 sind Sommerferien.Du kannst die Zeit sinnvoll nutzen und unseren Ferienkurs besuchen.Wir beginnen amMontag, den 24.06.2024 um 9.30die nächsten...

mehr lesen
Klasse A Motorrad

Klasse A Motorrad

Motorrad führerschein erfüll´dir endlich deinen Jugendtraum! Du bist schon über 24 und ein guter Autofahrer? Du wolltest schon immer den Motorradführerschein machen? Du hattest bis jetzt keine Zeit?...

mehr lesen
Wieder Präsenzunterricht

Wieder Präsenzunterricht

Ab dem 04.04.2022 machen wir wieder Unterricht in der Fahrschule. Das heißt, es gibt keinen online-Unterricht mehr. Ihr könnt endlich wieder zur Fahrschule kommen und zwar montags und mittwochs...

mehr lesen
Online-Unterricht

Online-Unterricht

Während der Corona-Phase dürfen wir ausnahmsweise online Unterricht erteilen. Wenn du mitmachen willst, musst du folgende Bedingungen erfüllen: du bist in unserer Fahrschule angemeldet du meldest...

mehr lesen
Corona-Krise

Corona-Krise

Hallo Leute, Dass die Corona-Regeln sich ständig ändern, ist auch für uns eine große Herausforderung. Zur Zeit muss folgendes beachtet werden: Präsenzunterricht ist verboten, aber online-Theorie...

mehr lesen
Automatik-Führerschein

Automatik-Führerschein

Praktische Prüfung auf Automatik kein Schalten mehr Ab dem 01.04.2021 kannst du die praktische Prüfung auf einem Auto mit Automatikgetriebe ablegen, ohne dass du einen Automatikeintrag im...

mehr lesen