Aufbauseminar für Fahranfänger
Teilnahmebedingungen
Informationen zur Online-Anmeldung und zur Teilnahme am ASF der Fahrschule Reinecke.
Stand 10.10.2026
Fahrschule Reinecke
Inhaber Gerd Reinecke
Michael-Clare-Str. 4, 38518 Gifhorn
Telefon 05371 3444
E-Mail mail@guter-fahrer.de
Anmeldung und Platzbestätigung
Mit der Online-Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss dieses Vertrags an.
Der Seminarbeitrag ist nach Erhalt der Zahlungsinformationen fällig.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der vollständige Beitrag eingegangen ist
und die Fahrschule den Platz per E-Mail oder in anderer Textform bestätigt.
Erst mit dieser Bestätigung ist der Seminarplatz verbindlich reserviert.
Kann die Fahrschule keinen Platz anbieten, erstattet sie bereits eingegangene Zahlungen unverzüglich.
Leistungsumfang
Der Beitrag umfasst vier Gruppensitzungen von jeweils 135 Minuten,
die Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung
und das vorgesehene Begleitmaterial.
Das Seminar wird mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt.
1 Vollständige Teilnahme und Unterlagen
Alle vier Sitzungen und die Beobachtungsfahrt müssen vollständig und pünktlich besucht werden.
Bei versäumten oder unvollständig besuchten Seminarteilen darf keine Teilnahmebescheinigung
ausgestellt werden, auch wenn das Versäumnis unverschuldet ist.
Eine Teilnahme an einem späteren Seminar muss neu vereinbart werden und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Personalausweis, Führerschein und Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde
sind spätestens vor Seminarbeginn einzureichen.
Änderungen der Kontaktdaten oder der behördlichen Frist sind der Fahrschule unverzüglich mitzuteilen.
2 Abmeldung und versäumte Termine
Eine Abmeldung ist der Fahrschule unverzüglich per E-Mail oder in anderer Textform mitzuteilen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.
Eine Abmeldung oder das Fernbleiben führt nicht automatisch zur Erstattung des Seminarbeitrags.
Bei einer Abmeldung kann die Fahrschule Ersatz eines tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.
Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer Nachbesetzung werden angerechnet.
Die Fahrschule bemüht sich im zumutbaren Rahmen um eine Nachbesetzung.
Der Teilnehmer kann einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorschlagen;
dessen Teilnahme muss von der Fahrschule bestätigt werden.
Der Teilnehmer darf nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei versäumten Terminen oder einem Abbruch richtet sich ein verbleibender Zahlungsanspruch
nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anrechenbare anderweitige
Einnahmen werden berücksichtigt.
3 Absage oder Terminänderung durch die Fahrschule
Muss das Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfalls des Seminarleiters
oder eines anderen erheblichen, von der Fahrschule nicht beherrschbaren Grundes abgesagt werden,
wird der gezahlte Beitrag unverzüglich erstattet.
Bei einer Verschiebung kann der Teilnehmer den Ersatztermin ablehnen und erhält den Beitrag zurück.
Ein Wechsel der Fahrschule oder des Seminarorts erfolgt nur mit Zustimmung des Teilnehmers.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4 Seminarregeln
Teilnehmer erscheinen nüchtern und fahrtüchtig, bringen das Teilnehmerheft
und angeforderte Unterlagen mit und stellen Mobiltelefone lautlos.
Persönliche Informationen anderer Teilnehmer sind vertraulich zu behandeln.
Für die Beobachtungsfahrt gilt die vereinbarte Fahrgruppe.
Ein eigenes Motorrad darf nur nach Absprache eingesetzt werden und muss geeignet,
verkehrssicher und ordnungsgemäß versichert sein.
Bei erheblichen oder wiederholten Störungen kann die Fahrschule den Teilnehmer
nach vorheriger Abmahnung ausschließen. Bei unmittelbarer Gefährdung oder einem besonders
schweren Verstoß ist ein Ausschluss ohne Abmahnung möglich.
Ein verbleibender Zahlungsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5 Datenschutz und gesetzliche Rechte
Die Fahrschule behandelt persönliche Angaben und Seminarbeiträge vertraulich.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung
der Fahrschule. Die gesetzlichen Haftungs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.