alle Führerscheinklassen

 

Änderungen (19. Januar 2013) auf einen Blick

  • Wegfall der Tempobeschränkung (bisher 80 Km/h) bei Leichtkrafträdern (125er) die von 16- und 17-jährigen gefahren werden.
  • Aus der Klasse „A (beschränkt)“ wird Klasse A2: Sie berechtigt künftig zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW/48 PS bei einem Mindestleistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Bei Ausnutzung der Leistungsgrenze muss ein Motorrad also mindestens 175 kg wiegen
  • Bei einem Aufstieg von A2 nach A muss man in Zukunft eine praktische Prüfung ablegen. Ein Direkteinstieg ist jetzt bereits mit 24 Jahren möglich (vorher 25)
  • Trikes sind keine Pkws und man braucht dafür zukünftig den Motorradführerschein. Das gilt nicht für Inhaber einer „alten“ Fahrerlaubnis

Klasse A

eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 24 Jahre; für Trikes 21 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
trike

dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Klasse A2

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre

motorrad_a2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

Klasse A1

Eingeschlossene Klasse: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrer unter 18 J. entfällt

 

motorrad_a1

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³; Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
trike_a1

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW

Klasse AM

Eingeschlossene Klassen: Keine
Mindestalter: 15 Jahre
Zusammenfassung der alten Klassen M und S

 

roller_am

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

quad-kl.-am

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

trike_am

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Klasse B

Änderungen auf einen Blick

Mit der Klasse B dürfen in Zukunft alle Gespanne bis 3.500 Kilogramm Gesamtmasse gefahren werden.

B96: Durch eine besondere Fahrausbildung kann die Berechtigung für Kombinationen von Auto und Anhänger bis 4.250 Kilogramm ausgedehnt werden. Im Führerschein wird dann bei der Fahrerlaubnisklasse B die „Schlüsselzahl 96“ eingetragen. Dafür muss man keine Prüfung absolvieren.

eingeschlossene Klassen: L und AM
Mindestalter 18 Jahre;
17 Jahre beim begleitenden Fahren (BF 17)

golf
Kraftwagen bis 3,5 t zGMitführen von Anhängern bis 750 kg zG,bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

 

B96

keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter 18 Jahre;
17 Jahre beim begleitenden Fahren (BF 17)

Golf-mit-Anhänger
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

 

Klasse BE

Vorbesitz: Klasse B
keine Theorieprüfung – praktische Prüfung erforderlich
Mindestalter 18 Jahre;
17 Jahre beim begleitenden Fahren (BF 17)

touran_mit_anhaenger
Kraftwagen der Klasse B mitAnhänger über 750 kg bis 3.500 kg zG.

Klasse C1

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter 18 Jahre

sinnbild-fuehrerschein-klasse-c1

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,über 3,5 t zG bis 7,5 t zGauch mit Anhänger bis 750 kg zG

Klasse C1E

Vorbesitz: Klasse C1 Mindestalter 18 Jahre

 

sinnbild-fuehrerschein-klasse-c1e

Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

Klasse C

Vorbesitz: Klasse B eingeschlossene Klasse: C1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

 

sinnbild-fuehrerschein-klasse-c

Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG(nach oben keine Beschränkung)auch mit Anhänger max. 750 kg zG

Klasse CE

Vorbesitz: Klasse C
eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

 

sinnbild-fuehrerschein-klasse-ce

Kraftwagen über 3,5 t zG(nach oben keine Beschränkung)und Anhänger über 750 kg zG

 

Klasse D1

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

 

sinnbild-fuehrerschein-klasse-d1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis750 kg zG.

 

Klasse D1E

Vorbesitz: Klasse D1
eingeschlossene Klassen: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

 

sinnbild-fuehrerschein-klasse-d1e

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

 

Klasse D

Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: D1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation.

 

sinnbild-fuehrerschein-klasse-d

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

 

Klasse DE

Vorbesitz: Klasse D
eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation.

 

sinnbild-fuehrerschein-klasse-de

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.

 

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre

fuehrerschein-klasse-l
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,selbstfahrende Futtermischwagen,Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,auch mit Anhänger.

Klasse T

Eingeschlossene Klasse: AM + L
Mindestalter: 16 Jahre

fuehrerschein-klasse-t
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 60 km/hFür Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/hauch mit Anhänger.Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oderselbstfahrende Futtermischwagenmit einer bbH von max. 40 km/h,auch mit Anhänger.

Fahrschule Reinecke